Haus verkaufen Krefeld

Hausverkauf Krefeld · VDB Immobilien seit 1985

Haus verkaufen Krefeld – mit Makler, Bewertung und klarer Verkaufsstrategie

Sie möchten ein Einfamilienhaus, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte in Krefeld verkaufen? Wir verbinden regionale Marktkenntnis, sachverständige Preisfindung und einen strukturierten Verkaufsprozess bis zum Notartermin.

seit 1985Immobilienvermittlung aus Krefeld
ISO/IEC 17024Sachverständigenkompetenz für die Preisfindung
> 95 %Vermittlungsquote bei anvertrauten Immobilien*

*Interne Auswertung; Angaben gerundet.

Verkauf vorbereiten

Hausverkauf in Krefeld richtig vorbereiten

Ein erfolgreicher Hausverkauf beginnt mit einer realistischen Preisstrategie und vollständigen Unterlagen. Grundstück, Mikrolage, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Modernisierungen, energetische Eigenschaften und die aktuelle Nachfrage bestimmen, wie ein Haus am Markt positioniert werden sollte.

Die kostenlose Immobilienbewertung kann zunächst eine erste Orientierung liefern. Bei einem konkreten Verkauf werden die tatsächlichen Objektmerkmale, Unterlagen und die aktuelle Nachfragesituation in die Verkaufsstrategie einbezogen.

Wert- und Verkaufsfaktoren

Was Käufer und Angebotspreis besonders beeinflusst

Lage & Grundstück

Stadtteil, Mikrolage, Grundstücksgröße, Zuschnitt, Ausrichtung und Nutzungsmöglichkeiten.

Gebäude & Zustand

Baujahr, Bauweise, Wohnfläche, Modernisierungen, Instandhaltung, energetischer Zustand und mögliche Mängel.

Zielgruppe

Familien, Paare, Eigennutzer oder Investoren reagieren je nach Haustyp und Lage unterschiedlich.

Preisstrategie

Der Angebotspreis muss zum Objekt und zur aktuellen Nachfragesituation passen, um unnötige Vermarktungszeiten zu vermeiden.

Verkaufsprozess

Vom Erstgespräch bis zum Notartermin

01

Objekt & Ziel klären

Verkaufsziel, Zeitrahmen, Unterlagen und Besonderheiten werden strukturiert aufgenommen.

02

Bewertung

Objekt und Marktsituation werden eingeordnet und eine realistische Preisstrategie entwickelt.

03

Vermarktung

Exposé, Präsentation und Käuferansprache werden auf Objektart und Zielgruppe abgestimmt.

04

Prüfung & Verhandlung

Interessenten werden qualifiziert, Besichtigungen koordiniert und Verhandlungen begleitet.

05

Notar & Abschluss

Wir koordinieren die Abschlussphase und begleiten den Verkauf bis zum Notartermin.

Unterlagen

Diese Unterlagen sollten frühzeitig vorliegen

Vollständige und nachvollziehbare Objektunterlagen reduzieren Rückfragen, erleichtern die Finanzierungsprüfung auf Käuferseite und unterstützen einen geordneten Verkaufsprozess.

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Grundrisse und Wohnflächenangaben
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung und vorhandene Genehmigungen
  • Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltungen
  • bei Bedarf weitere objektspezifische Unterlagen

Regionale Marktkenntnis

Verkauf in Krefeld: Mikrolage und Käufergruppe berücksichtigen

Hausverkäufe begleiten wir im gesamten Krefelder Stadtgebiet, unter anderem in Bockum, Uerdingen, Fischeln, Hüls, Oppum, Cracau, Stadtwald, Traar, Verberg, Gartenstadt, Linn und Forstwald. Die erzielbaren Preise unterscheiden sich je nach Mikrolage, Grundstück, Haustyp und Zustand.

Häufige Fragen

FAQ zum Immobilienverkauf in Krefeld

Wie wird der Angebotspreis für ein Haus in Krefeld ermittelt?

Grundlage sind die konkreten Objektmerkmale, die Mikrolage, Grundstück und Gebäudezustand sowie die aktuelle Nachfrage nach vergleichbaren Häusern. Pauschale Quadratmeterpreise reichen für die Verkaufsstrategie nicht aus.

Wie lange dauert ein Hausverkauf in Krefeld?

Die Dauer hängt insbesondere von Objektart, Lage, Zustand, Angebotspreis, Unterlagenlage und Nachfrage ab. Eine realistische Preisstrategie und vollständige Unterlagen können den Prozess deutlich beschleunigen.

Kann ein Haus in Krefeld diskret verkauft werden?

Ja. Je nach Objekt und Zielsetzung kann eine gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten sinnvoll sein, ohne die Immobilie breit öffentlich zu vermarkten.

Persönlich erreichbar in Krefeld

Verkauf unverbindlich besprechen

Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und Ihre Zielsetzung. Wir besprechen mit Ihnen den sinnvollen nächsten Schritt.

Direkt anrufen02151 6553330

Unverbindliche Anfrage

    Wohnung verkaufen Krefeld

    Wohnungsverkauf Krefeld · Eigentumswohnungen

    Wohnung verkaufen Krefeld – Eigentumswohnung professionell vermarkten

    Beim Verkauf einer Eigentumswohnung zählen nicht nur Lage, Größe und Ausstattung. Auch Hausgeld, Rücklagen, Beschlüsse, Gemeinschaftseigentum und Vermietungsstatus beeinflussen Kaufentscheidung und Preis.

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    Verkauf vorbereiten

    Eigentumswohnung in Krefeld verkaufen

    VDB Immobilien begleitet Eigentümer beim Verkauf freier und vermieteter Eigentumswohnungen. Wir bereiten die Wohnung und die relevanten WEG-Unterlagen auf, entwickeln eine passende Preis- und Zielgruppenstrategie und begleiten Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin.

    Die kostenlose Immobilienbewertung kann zunächst eine erste Orientierung liefern. Bei einem konkreten Verkauf werden die tatsächlichen Objektmerkmale, Unterlagen und die aktuelle Nachfragesituation in die Verkaufsstrategie einbezogen.

    Wert- und Verkaufsfaktoren

    Was Käufer und Angebotspreis besonders beeinflusst

    Wohnung

    Wohnfläche, Etage, Grundriss, Zustand, Balkon oder Terrasse, Stellplatz, Aufzug und Ausstattung.

    WEG

    Hausgeld, Wirtschaftsplan, Rücklage, Beschlüsse, Protokolle und Zustand des Gemeinschaftseigentums.

    Vermietung

    Bei vermieteten Wohnungen beeinflussen Mietvertrag, Miethöhe, Entwicklungsmöglichkeiten und Kapitalanlegernachfrage die Vermarktung.

    Zielgruppe

    Freie Wohnungen werden häufig an Eigennutzer und Kapitalanleger vermarktet, vermietete Wohnungen überwiegend an Investoren.

    Verkaufsprozess

    Vom Erstgespräch bis zum Notartermin

    01

    Objekt & Ziel klären

    Verkaufsziel, Zeitrahmen, Unterlagen und Besonderheiten werden strukturiert aufgenommen.

    02

    Bewertung

    Objekt und Marktsituation werden eingeordnet und eine realistische Preisstrategie entwickelt.

    03

    Vermarktung

    Exposé, Präsentation und Käuferansprache werden auf Objektart und Zielgruppe abgestimmt.

    04

    Prüfung & Verhandlung

    Interessenten werden qualifiziert, Besichtigungen koordiniert und Verhandlungen begleitet.

    05

    Notar & Abschluss

    Wir koordinieren die Abschlussphase und begleiten den Verkauf bis zum Notartermin.

    Unterlagen

    Diese Unterlagen sollten frühzeitig vorliegen

    Vollständige und nachvollziehbare Objektunterlagen reduzieren Rückfragen, erleichtern die Finanzierungsprüfung auf Käuferseite und unterstützen einen geordneten Verkaufsprozess.

    • Grundbuchauszug
    • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
    • Aufteilungsplan
    • Wohnflächenberechnung und Grundriss
    • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
    • Protokolle der Eigentümerversammlungen
    • Angaben zur Erhaltungsrücklage
    • Energieausweis
    • bei Vermietung: Mietvertrag und aktuelle Mietdaten

    Regionale Marktkenntnis

    Verkauf in Krefeld: Mikrolage und Käufergruppe berücksichtigen

    Eigentumswohnungen werden in Krefeld je nach Stadtteil und Mikrolage von unterschiedlichen Käufergruppen nachgefragt. Bockum, Uerdingen, Stadtmitte, Cracau, Fischeln, Hüls und weitere Teilmärkte unterscheiden sich hinsichtlich Preisniveau, Objektstruktur und Eigennutzer- beziehungsweise Kapitalanlegernachfrage.

    Häufige Fragen

    FAQ zum Immobilienverkauf in Krefeld

    Was ist meine Eigentumswohnung in Krefeld wert?

    Der Wert hängt unter anderem von Lage, Wohnfläche, Etage, Zustand, Ausstattung, Stellplatz, Vermietung und der wirtschaftlichen sowie technischen Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

    Welche WEG-Unterlagen benötigen Käufer?

    Besonders wichtig sind Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungsprotokolle und Angaben zur Erhaltungsrücklage.

    Kann eine vermietete Eigentumswohnung verkauft werden?

    Ja. Die bestehende Vermietung wird bei Zielgruppenansprache und Preisstrategie berücksichtigt; typischerweise richtet sich die Vermarktung dann stärker an Kapitalanleger.

    Persönlich erreichbar in Krefeld

    Verkauf unverbindlich besprechen

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      Mehrfamilienhaus verkaufen Krefeld

      Mehrfamilienhaus Krefeld · Investmentimmobilien

      Mehrfamilienhaus verkaufen Krefeld – Spezialmakler für Zinshäuser und Wohnanlagen

      Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses entscheiden Ertragssituation, Mietstruktur, Bewirtschaftung, Zustand, Entwicklungspotenzial und Käufergruppe. Wir verbinden Immobilienbewertung mit gezielter Investorenansprache und diskreter Vermarktung.

      seit 1985Immobilienvermittlung aus Krefeld
      ISO/IEC 17024Sachverständigenkompetenz für die Preisfindung
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      *Interne Auswertung; Angaben gerundet.

      Verkauf vorbereiten

      Makler für Mehrfamilienhäuser in Krefeld

      Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Zinshäuser und Wohnanlagen gehören zu unseren besonderen Vermittlungsschwerpunkten. Je nach Objekt kann eine öffentliche Vermarktung, eine diskrete Off-Market-Ansprache geeigneter Investoren oder eine Kombination beider Wege sinnvoll sein.

      Die kostenlose Immobilienbewertung kann zunächst eine erste Orientierung liefern. Bei einem konkreten Verkauf werden die tatsächlichen Objektmerkmale, Unterlagen und die aktuelle Nachfragesituation in die Verkaufsstrategie einbezogen.

      Wert- und Verkaufsfaktoren

      Was Käufer und Angebotspreis besonders beeinflusst

      Mieterträge

      Ist-Mieten, marktübliche Mieten, Mietverträge, Leerstände und mögliche Mietentwicklung.

      Bewirtschaftung

      Nicht umlagefähige Kosten, Instandhaltung, Verwaltung, Risiken und nachhaltige Ertragsfähigkeit.

      Gebäude & Potenzial

      Zustand, Modernisierungen, Flächen, Nachverdichtung, Aufteilungsmöglichkeiten und weitere wertrelevante Besonderheiten.

      Investorenmarkt

      Private Kapitalanleger, Bestandshalter, Family Offices und professionelle Investoren bewerten Objekte nach unterschiedlichen Kriterien.

      Verkaufsprozess

      Vom Erstgespräch bis zum Notartermin

      01

      Objekt & Ziel klären

      Verkaufsziel, Zeitrahmen, Unterlagen und Besonderheiten werden strukturiert aufgenommen.

      02

      Bewertung

      Objekt und Marktsituation werden eingeordnet und eine realistische Preisstrategie entwickelt.

      03

      Vermarktung

      Exposé, Präsentation und Käuferansprache werden auf Objektart und Zielgruppe abgestimmt.

      04

      Prüfung & Verhandlung

      Interessenten werden qualifiziert, Besichtigungen koordiniert und Verhandlungen begleitet.

      05

      Notar & Abschluss

      Wir koordinieren die Abschlussphase und begleiten den Verkauf bis zum Notartermin.

      Unterlagen

      Diese Unterlagen sollten frühzeitig vorliegen

      Vollständige und nachvollziehbare Objektunterlagen reduzieren Rückfragen, erleichtern die Finanzierungsprüfung auf Käuferseite und unterstützen einen geordneten Verkaufsprozess.

      • Grundbuchauszug und Flurkarte
      • Wohn- und Nutzflächen sowie Grundrisse
      • Mieterliste und Mietverträge
      • Aufstellung der aktuellen Mieten
      • Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
      • Energieausweis
      • Modernisierungs- und Instandhaltungsnachweise
      • bei Bedarf weitere technische und rechtliche Objektunterlagen

      Regionale Marktkenntnis

      Verkauf in Krefeld: Mikrolage und Käufergruppe berücksichtigen

      Bei Mehrfamilienhäusern in Krefeld sind neben Mikrolage und Gebäudezustand insbesondere nachhaltige Mieterträge, Mietentwicklung, Leerstandsrisiken und die Nachfrage von Kapitalanlegern relevant. Eine belastbare Aufbereitung erleichtert die Ansprache professioneller Käufer.

      Häufige Fragen

      FAQ zum Immobilienverkauf in Krefeld

      Wie wird ein Mehrfamilienhaus in Krefeld bewertet?

      Neben Grundstück und Gebäude werden vor allem nachhaltige Erträge, Mietverhältnisse, marktübliche Mieten, Bewirtschaftungskosten, Zustand, Restnutzungsdauer und Lage berücksichtigt.

      Kann ein Mehrfamilienhaus diskret verkauft werden?

      Ja. Gerade bei Renditeobjekten kann eine gezielte Off-Market-Ansprache vorgemerkter Investoren und Bestandshalter sinnvoll sein.

      Kaufen Sie Mehrfamilienhäuser auch selbst an?

      Für ausgewählte Objekte prüfen wir zusätzlich einen Direktankauf. Der klassische Maklerverkauf und der Direktankauf werden dabei transparent voneinander getrennt.

      Persönlich erreichbar in Krefeld

      Verkauf unverbindlich besprechen

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        Immobilien-Ratgeber Krefeld | Fachbeiträge für Eigentümer

        Immobilienwissen aus der Praxis

        Immobilien-Ratgeber Krefeld: Fachbeiträge für Eigentümer

        Verständliche Informationen zu wichtigen Fragen rund um Immobilien – von Wohnrecht und Nießbrauch über den notariellen Kaufvertrag bis zur geerbten Immobilie.

        Viele Fragen begegnen uns in der täglichen Beratung von Eigentümern immer wieder. In unserem Immobilien-Ratgeber greifen wir ausgewählte Themen auf und erläutern Zusammenhänge verständlich und praxisnah.

        Die Beiträge sollen Ihnen eine erste Orientierung geben. Wenn Ihre Situation individuelle Besonderheiten aufweist, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung rund um Immobilien in Krefeld und Umgebung persönlich zur Verfügung.

        Übertragen & Absichern Wohnrecht, Nießbrauch und Immobilienwert
        Kaufen & Verkaufen Notar, Kaufvertrag und Abwicklung
        Erben & Entscheiden Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen

        Aktuelle Fachbeiträge

        Wichtige Themen rund um Immobilien verständlich erklärt

        Die folgenden Beiträge behandeln konkrete Fragestellungen aus der Immobilienpraxis. Über die verlinkten Detailseiten gelangen Sie jeweils zum vollständigen Fachartikel.

        Wohnrecht & Nießbrauch 01

        Wohnrecht und Nießbrauchrecht verständlich erklärt

        Bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie spielen Wohnrecht und Nießbrauch häufig eine zentrale Rolle. Beide Rechte können Nutzungen sichern, unterscheiden sich aber deutlich beim Umfang der Nutzung, bei einer möglichen Vermietung und bei den Auswirkungen auf den Immobilienwert.

        • Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch
        • Auswirkungen auf Nutzung und Vermietung
        • Bedeutung für Immobilienwert und Übertragung

        Fachartikel zu Wohnrecht und Nießbrauch lesen

        Kaufvertrag & Notar 02

        Ablauf eines notariellen Immobilienkaufvertrages

        Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eigentumsumschreibung liegen mehrere aufeinander aufbauende Schritte. Der Beitrag zeigt den typischen Ablauf von der Auflassungsvormerkung über die Kaufpreisfälligkeit bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

        • Was nach dem Notartermin passiert
        • Wann der Kaufpreis fällig wird
        • Besitzübergang und Eigentumsumschreibung

        Ablauf des Immobilienkaufvertrages lesen

        Erbschaft & Immobilie 03

        Immobilie geerbt: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

        Nach einer Immobilienerbschaft stellt sich häufig die Frage nach der richtigen weiteren Nutzung. Zustand, Lage, Belastungen, persönliche Lebenssituation und eine mögliche Erbengemeinschaft beeinflussen, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll erscheint.

        • Erste Schritte nach dem Erbfall
        • Vor- und Nachteile von Verkauf oder Vermietung
        • Warum eine Wertermittlung Orientierung schafft

        Ratgeber zur geerbten Immobilie lesen

        Themen im Überblick

        Immobilienwissen für unterschiedliche Entscheidungssituationen

        Nicht jede Immobilienfrage entsteht im Zusammenhang mit einem unmittelbar geplanten Verkauf. Deshalb ordnen wir unsere Beiträge nach typischen Situationen von Eigentümern.

        01

        Immobilie übertragen

        Wohnrecht, Nießbrauch und die Folgen dinglicher Rechte für Nutzung und Wert einer Immobilie.

        02

        Immobilie verkaufen

        Kaufvertrag, Notartermin, Kaufpreiszahlung und die Schritte bis zur Eigentumsumschreibung.

        03

        Immobilie erben

        Orientierung bei der Entscheidung zwischen Verkauf, Vermietung und Eigennutzung.

        04

        Immobilie bewerten

        Die Wertermittlung als wichtige Grundlage für Verkauf, Erbauseinandersetzung und weitere Entscheidungen.

        Praxiswissen aus Krefeld

        Fachbeiträge aus jahrzehntelanger Immobilienpraxis

        Unsere Beiträge greifen Fragestellungen auf, die uns bei Immobilienverkäufen, Bewertungen und in Gesprächen mit Eigentümern regelmäßig begegnen. Dabei steht eine verständliche Einordnung im Vordergrund.

        Bei individuellen Sachverhalten lässt sich eine allgemeine Information jedoch nicht immer eins zu eins übertragen. Gerade bei Erbfällen, eingetragenen Rechten oder steuerlichen und rechtlichen Fragen kann eine zusätzliche fachliche Beratung erforderlich sein.

        Häufige Fragen

        Wobei hilft unser Immobilien-Ratgeber?

        Für wen sind die Fachbeiträge gedacht?

        Die Beiträge richten sich insbesondere an Immobilieneigentümer, Erben, Verkäufer und Personen, die sich vor einer wichtigen Immobilienentscheidung zunächst einen verständlichen Überblick verschaffen möchten.

        Ersetzen die Beiträge eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung?

        Nein. Die Fachbeiträge dienen der allgemeinen Orientierung. Bei rechtlich oder steuerlich relevanten Einzelfragen sollte der konkrete Sachverhalt zusätzlich mit den jeweils zuständigen Fachberatern abgestimmt werden.

        Kann ich Fragen zu meiner eigenen Immobilie stellen?

        Ja. Über das Kontaktformular können Sie uns Ihre konkrete Fragestellung schildern. Wir prüfen anschließend, ob und in welchem Umfang wir Sie im Bereich Immobilienverkauf oder Immobilienbewertung unterstützen können.

        Noch Fragen?

        Ihre Frage zu einer Immobilie in Krefeld

        Sie möchten einen Sachverhalt zu Verkauf, Bewertung, Erbschaft oder einem bestehenden Recht an einer Immobilie persönlich besprechen?

        Schreiben Sie uns über das Formular oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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        Unverbindliche Anfrage

          Immobilie geerbt: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

          Leitfaden bei einer Erbschaft von Immobilien

          Die Erbschaft einer Immobilie ist häufig mit vielen Fragen verbunden. Neben dem emotionalen Wert stehen schnell praktische, rechtliche und finanzielle Entscheidungen im Raum: Soll das Haus oder die Wohnung verkauft werden? Ist eine Vermietung sinnvoll? Oder kommt eine Eigennutzung infrage?

          Die richtige Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: dem Zustand der Immobilie, der Lage, möglichen Belastungen, der persönlichen Lebenssituation, steuerlichen Fragen und nicht zuletzt davon, ob mehrere Erben beteiligt sind.

          Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und zeigt, worauf Sie bei einer geerbten Immobilie achten sollten.


          1. Erste Schritte nach dem Erbfall

          Nach dem Erbfall sollte zunächst geklärt werden, wer rechtlich Eigentümer der Immobilie wird. Grundlage hierfür sind in der Regel ein Testament, ein Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge.

          Wichtige erste Schritte sind:

          • Klärung der Erbfolge
          • Prüfung, ob ein Erbschein erforderlich ist
          • Sichtung der vorhandenen Immobilienunterlagen
          • Prüfung von Grundbuch, Darlehen, Wohnrechten oder Nießbrauchrechten
          • Einschätzung des baulichen Zustands
          • Ermittlung des Immobilienwertes
          • Abstimmung innerhalb einer möglichen Erbengemeinschaft

          Gerade bei Immobilien empfiehlt es sich, frühzeitig eine professionelle Wertermittlung vornehmen zu lassen. Der Wert der Immobilie ist nicht nur für einen möglichen Verkauf relevant, sondern auch für die interne Abstimmung unter Erben, steuerliche Fragen oder die Entscheidung zwischen Verkauf, Vermietung und Eigennutzung.

          Wir stehen Ihnen insbesondere bei der Wertermittlung hilfreich zur Seite !


          2. Möglichkeit 1: Die geerbte Immobilie verkaufen

          Der Verkauf ist häufig die naheliegendste Lösung, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt werden soll oder wenn mehrere Erben beteiligt sind. Durch den Verkauf wird der Immobilienwert in Geld umgewandelt und kann anschließend zwischen den Erben aufgeteilt werden.

          Vorteile eines Verkaufs

          Ein Verkauf kann besonders sinnvoll sein, wenn:

          • die Immobilie nicht zum eigenen Lebensmittelpunkt passt
          • Sanierungen oder Modernisierungen erforderlich wären
          • laufende Kosten vermieden werden sollen
          • mehrere Erben eine klare Aufteilung wünschen
          • bestehende Darlehen abgelöst werden müssen
          • keine Erfahrung mit Vermietung und Verwaltung vorhanden ist
          • der Immobilienmarkt am Standort eine gute Nachfrage bietet

          Durch einen Verkauf entsteht Klarheit. Die Erben müssen sich nicht dauerhaft um Instandhaltung, Verwaltung, Mietersuche oder mögliche Streitfragen kümmern.

          Worauf beim Verkauf zu achten ist

          Vor dem Verkauf sollte der realistische Marktwert ermittelt werden. Ein zu hoher Angebotspreis kann die Vermarktung unnötig verlängern, während ein zu niedriger Preis zu finanziellen Nachteilen führt.

          Außerdem sollten die Verkaufsunterlagen vollständig vorbereitet werden. Dazu gehören je nach Objekt unter anderem:

          • Grundbuchauszug
          • Flurkarte
          • Bauunterlagen
          • Wohnflächenberechnung
          • Energieausweis
          • Grundrisse
          • Nachweise über Modernisierungen
          • Mietverträge bei vermieteten Objekten
          • Teilungserklärung und Protokolle bei Eigentumswohnungen

          Ein professionell vorbereiteter Verkauf kann den Ablauf deutlich beschleunigen und das Vertrauen potenzieller Käufer erhöhen.


          3. Möglichkeit 2: Die geerbte Immobilie vermieten

          Eine Vermietung kann interessant sein, wenn die Immobilie langfristig im Familienvermögen bleiben soll und regelmäßige Einnahmen erwünscht sind. Besonders bei gut gelegenen Immobilien kann die Vermietung eine solide Einnahmequelle darstellen.

          Vorteile einer Vermietung

          Eine Vermietung kann sinnvoll sein, wenn:

          • die Immobilie in guter Lage liegt
          • eine stabile Mietnachfrage besteht
          • der Zustand der Immobilie eine Vermietung ohne hohe Anfangsinvestitionen erlaubt
          • langfristige Einnahmen erzielt werden sollen
          • ein späterer Verkauf noch offenbleiben soll
          • die Immobilie als Altersvorsorge dienen soll

          Bei einer vermieteten Immobilie bleibt das Eigentum erhalten. Gleichzeitig können monatliche Mieteinnahmen erzielt werden.

          Risiken und Pflichten bei Vermietung

          Eine Vermietung bedeutet jedoch auch Verantwortung. Eigentümer müssen sich um Instandhaltung, Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge, Mieterkommunikation und mögliche Reparaturen kümmern.

          Zu beachten sind insbesondere:

          • laufende Instandhaltungskosten
          • mögliche Mietausfälle
          • Verwaltungsaufwand
          • rechtliche Vorgaben im Mietrecht
          • steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen
          • Modernisierungspflichten
          • Rücklagenbildung für Reparaturen

          Gerade ältere Immobilien sollten vor einer Vermietung sorgfältig geprüft werden. Wenn größere Sanierungen anstehen, kann die Vermietung zunächst hohe Investitionen erfordern.


          4. Möglichkeit 3: Die geerbte Immobilie selbst nutzen

          Die Eigennutzung kommt vor allem dann infrage, wenn die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt. Ein geerbtes Haus kann zum neuen Lebensmittelpunkt werden oder eine Eigentumswohnung kann selbst bezogen werden.

          Vorteile der Eigennutzung

          Die Selbstnutzung kann attraktiv sein, wenn:

          • Lage und Größe zur eigenen Lebenssituation passen
          • emotionale Bindung zur Immobilie besteht
          • Mietkosten eingespart werden sollen
          • die Immobilie langfristig gehalten werden soll
          • keine oder nur geringe Belastungen bestehen
          • eine Modernisierung nach eigenen Vorstellungen möglich ist

          Wer die Immobilie selbst nutzt, kann sie individuell gestalten und langfristig vom Eigentum profitieren.

          Was vor der Eigennutzung geprüft werden sollte

          Vor einer Entscheidung für die Eigennutzung sollte realistisch geprüft werden, ob die Immobilie wirtschaftlich und praktisch zur eigenen Situation passt.

          Wichtige Fragen sind:

          • Ist die Immobilie schuldenfrei?
          • Sind Sanierungen erforderlich?
          • Reichen Größe und Grundriss aus?
          • Passt die Lage beruflich und privat?
          • Können laufende Kosten getragen werden?
          • Müssen Miterben ausgezahlt werden?
          • Gibt es Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder andere Belastungen?

          Besonders bei Erbengemeinschaften kann die Eigennutzung kompliziert werden, wenn einzelne Erben die Immobilie behalten möchten und andere eine Auszahlung wünschen.


          5. Die Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen erben

          Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Die Immobilie gehört den Erben gemeinschaftlich. Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung müssen in der Regel gemeinsam getroffen werden.

          Typische Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind:

          • Soll die Immobilie verkauft werden?
          • Möchte ein Erbe die Immobilie übernehmen?
          • Wie wird der Wert ermittelt?
          • Wie werden Miterben ausgezahlt?
          • Wer trägt laufende Kosten?
          • Wer kümmert sich um Verwaltung und Instandhaltung?
          • Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?

          Um Streit zu vermeiden, ist eine neutrale Wertermittlung oft besonders hilfreich. Sie schafft eine objektive Grundlage für Gespräche und Entscheidungen.


          6. Warum eine Immobilienbewertung wichtig ist

          Unabhängig davon, ob die geerbte Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll: Der Immobilienwert ist eine zentrale Entscheidungsgrundlage.

          Eine professionelle Bewertung hilft bei:

          • Verkaufsentscheidung
          • Kaufpreisfindung
          • Auszahlung von Miterben
          • Vermögensaufteilung
          • steuerlicher Einordnung
          • Finanzierungsgesprächen
          • Nachlassregelung
          • Streitvermeidung innerhalb der Erbengemeinschaft

          Der tatsächliche Marktwert hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von Lage, Grundstücksgröße, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, Energieeffizienz, Vermietungssituation und rechtlichen Besonderheiten.

          Eine reine Online-Bewertung kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Einschätzung durch einen Fachmann.


          7. Steuerliche Aspekte bei geerbten Immobilien

          Bei einer geerbten Immobilie können steuerliche Fragen eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehören insbesondere Erbschaftsteuer, mögliche Freibeträge und steuerliche Folgen bei einem späteren Verkauf.

          Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt unter anderem ab von:

          • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
          • Wert der Immobilie
          • Höhe des persönlichen Freibetrags
          • Nutzung der Immobilie
          • Zeitpunkt eines möglichen Verkaufs
          • bereits vorhandenen Schenkungen oder weiteren Vermögenswerten

          Da steuerliche Fragen stark vom Einzelfall abhängen, sollte hierzu bei Bedarf ein Steuerberater hinzugezogen werden.


          8. Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen – welche Lösung passt?

          Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Jede Möglichkeit hat Vor- und Nachteile.

          Verkauf kann sinnvoll sein, wenn:

          • eine schnelle und klare Lösung gewünscht ist
          • mehrere Erben beteiligt sind
          • keine Eigennutzung geplant ist
          • Sanierungskosten vermieden werden sollen
          • Kapital benötigt wird
          • der Verwaltungsaufwand einer Vermietung nicht gewünscht ist

          Vermietung kann sinnvoll sein, wenn:

          • die Immobilie langfristig gehalten werden soll
          • regelmäßige Einnahmen gewünscht sind
          • der Zustand vermietbar ist
          • eine gute Mietnachfrage besteht
          • ausreichend Rücklagen vorhanden sind
          • der Verwaltungsaufwand akzeptiert wird

          Eigennutzung kann sinnvoll sein, wenn:

          • die Immobilie zur persönlichen Lebensplanung passt
          • eine emotionale Bindung besteht
          • die Finanzierung möglicher Auszahlungen geklärt ist
          • Sanierungskosten tragbar sind
          • Lage, Größe und Zustand überzeugen

          9. Häufige Fehler bei geerbten Immobilien

          Bei geerbten Immobilien werden häufig Entscheidungen unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Informationen getroffen. Das kann zu finanziellen Nachteilen oder Streit innerhalb der Familie führen.

          Typische Fehler sind:

          • Verkauf ohne vorherige Marktwertermittlung
          • zu hoher oder zu niedriger Angebotspreis
          • fehlende Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft
          • unterschätzte Sanierungskosten
          • unvollständige Verkaufsunterlagen
          • keine Prüfung von Grundbuchbelastungen
          • unrealistische Erwartungen an Mieteinnahmen
          • emotionale statt wirtschaftliche Entscheidung
          • fehlende steuerliche Beratung

          Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, diese Fehler zu vermeiden.


          10. Fazit: Erst prüfen, dann entscheiden

          Eine geerbte Immobilie ist eine wichtige Vermögensentscheidung. Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung die beste Lösung ist, hängt von vielen persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren ab.

          Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie den Zustand, den Marktwert, mögliche Belastungen, laufende Kosten und die Interessen aller Erben sorgfältig prüfen. Eine professionelle Immobilienbewertung schafft dabei eine verlässliche Grundlage.

          Wer frühzeitig Klarheit über den Wert und die Möglichkeiten der Immobilie gewinnt, kann fundiert entscheiden und unnötige Risiken vermeiden.


          Beratung zur geerbten Immobilie

          Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung die beste Lösung ist?

          Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer geerbten Immobilie, ermitteln den realistischen Marktwert und beraten Sie zu den nächsten Schritten. So erhalten Sie eine klare Entscheidungsgrundlage – unabhängig davon, ob Sie verkaufen, vermieten oder die Immobilie selbst nutzen möchten.

            Wohnrecht und Nießbrauchrecht verständlich erklärt

            Wohnrecht · Nießbrauch · Immobilienbewertung

            Wohnrecht und Nießbrauch bei Immobilien: Unterschied, Wert & Steuern

            Der wichtigste Unterschied: Ein Wohnrecht sichert in erster Linie das eigene Wohnen. Ein Nießbrauch geht weiter und erlaubt grundsätzlich, die Nutzungen der Immobilie zu ziehen – typischerweise also auch Vermietung und Mieteinnahmen.

            Beide Gestaltungen spielen häufig bei Schenkungen und lebzeitigen Immobilienübertragungen innerhalb der Familie eine Rolle. Für Eigentümer sind dabei nicht nur Nutzung und Grundbuch, sondern auch Immobilienwert, Finanzierung, Kostenverteilung und steuerliche Folgen wichtig.

            Wohnrecht Schwerpunkt: eigene Nutzung als Wohnung
            Nießbrauch Nutzung und wirtschaftliche Erträge möglich
            Bewertung Rechte können Immobilien- und Übertragungswert beeinflussen

            Wohnrecht / Wohnungsrecht

            Was bedeutet ein Wohnrecht bei einer Immobilie?

            Im allgemeinen Sprachgebrauch ist meist vom Wohnrecht die Rede. Rechtlich wird ein entsprechendes dingliches Recht häufig als Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ausgestaltet. Es berechtigt dazu, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen.

            Typisch ist die Übertragung eines Hauses auf Kinder, während sich die Eltern das lebenslange Wohnen in der Immobilie vorbehalten. Eigentum und Nutzung werden dadurch voneinander getrennt: Das Kind kann bereits Eigentümer sein, während die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen dürfen.

            Wie weit das Recht reicht, welche Räume umfasst sind und welche Kosten übernommen werden, sollte im Übertragungsvertrag eindeutig geregelt werden. Für die dingliche Absicherung wird das Recht im Grundbuch eingetragen.

            Nießbrauch / Nießbrauchrecht

            Was ist ein Nießbrauch an einer Immobilie?

            Der Nießbrauch nach § 1030 BGB ist umfassender. Er berechtigt dazu, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Bei Immobilien bedeutet dies typischerweise, dass der Nießbrauchberechtigte die Immobilie selbst nutzen oder – soweit die konkrete Gestaltung dies zulässt – vermieten und die Mieteinnahmen vereinnahmen kann.

            Das ist besonders bei vermieteten Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und anderen Kapitalanlageimmobilien relevant. Eigentum kann bereits auf die nächste Generation übergehen, während die wirtschaftliche Nutzung zunächst beim bisherigen Eigentümer verbleibt.

            Der Nießbrauch selbst ist nach § 1059 BGB grundsätzlich nicht übertragbar; die Ausübung kann jedoch einem anderen überlassen werden. Auch hier sollte die konkrete Ausgestaltung notariell und steuerlich auf den Einzelfall abgestimmt werden.

            Direkter Vergleich

            Wohnrecht oder Nießbrauch – wo liegt der Unterschied?

            Für die Entscheidung ist entscheidend, welche Nutzung nach der Übertragung erhalten bleiben soll.

            Wohnrecht

            Eigene Wohnnutzung sichern

            • Nutzung der vereinbarten Räume als Wohnung
            • typisch bei selbstgenutzten Häusern oder Wohnungen
            • wirtschaftliche Verwertung deutlich enger als beim Nießbrauch
            • grundbuchliche Absicherung möglich und regelmäßig sinnvoll
            • kann Verkehrswert und Verwertbarkeit der Immobilie beeinflussen

            Lebzeitige Immobilienübertragung

            Wohnrecht und Nießbrauch bei Schenkung und vorweggenommener Erbfolge

            Bei einer Übertragung zu Lebzeiten kann Eigentum frühzeitig auf Kinder oder andere Personen übergehen, während sich der Übertragende bestimmte Rechte vorbehält. Die Gestaltung beeinflusst Nutzung, wirtschaftliche Verfügung, Finanzierungsmöglichkeiten und die spätere Bewertung der Immobilie.

            01

            Nutzung klar definieren

            Welche Räume, Flächen und Nutzungen sollen dem Berechtigten verbleiben?

            02

            Kostenverteilung regeln

            Instandhaltung, Betriebskosten, Versicherungen, größere Reparaturen und Modernisierungen sollten eindeutig zugeordnet werden.

            03

            Grundbuch & Rang beachten

            Art, Inhalt und Rang des Rechts können für Verkauf, Finanzierung und spätere Belastungen wesentlich sein.

            04

            Steuerlich abstimmen

            Der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts und persönliche Freibeträge können für die Schenkungsteuer relevant sein.

            Immobilienbewertung

            Wie wirken sich Wohnrecht und Nießbrauch auf den Immobilienwert aus?

            Ein eingetragenes Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch beschränkt die Nutzung durch den Eigentümer und kann deshalb den Wert und die Verkäuflichkeit einer Immobilie beeinflussen. Wie stark, hängt von der konkreten Gestaltung ab.

            Für die Bewertung sind insbesondere Umfang und Dauer des Rechts, Alter des Berechtigten, marktübliche Nutzung beziehungsweise Miete, Kostenverteilung, Objektzustand und die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung relevant.

            Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verkehrswert und steuerlichem Kapitalwert. Der steuerliche Kapitalwert eines lebenslänglichen Nutzungsrechts wird nach den Regeln des Bewertungsgesetzes ermittelt. Das ist nicht automatisch identisch mit dem Einfluss des Rechts auf den am Markt erzielbaren Immobilienpreis.

            Schenkungsteuer & steuerliche Bewertung

            Welche steuerliche Bedeutung können Wohnrecht und Nießbrauch haben?

            Vorbehaltene Nutzungsrechte können bei einer lebzeitigen Übertragung steuerlich relevant sein. Entscheidend sind jedoch die konkrete Vertragsgestaltung, die steuerliche Immobilienbewertung und der nach dem Bewertungsgesetz anzusetzende Kapitalwert des Rechts.

            Kapitalwert

            Lebenslängliche Rechte bewerten

            § 14 BewG sieht für lebenslängliche Nutzungen und Leistungen eine Kapitalisierung des Jahreswerts mit altersabhängigen Vervielfältigern vor. § 16 BewG begrenzt den anzusetzenden Jahreswert.

            Freibeträge

            Persönliche Freibeträge beachten

            Nach § 16 ErbStG gelten aktuell unter anderem 500.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder und grundsätzlich 200.000 Euro für Enkel; für Kinder verstorbener Kinder gelten besondere Regeln.

            Zehn Jahre

            Frühere Erwerbe werden zusammengerechnet

            § 14 ErbStG sieht vor, dass mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren für die Steuerberechnung zusammengerechnet werden.

            Keine pauschale Steuerersparnis

            Ob und in welcher Höhe ein Wohnrecht oder Nießbrauch die steuerliche Belastung tatsächlich reduziert, kann nur anhand des konkreten Übertragungsvertrags und der steuerlichen Werte beurteilt werden. Die Gestaltung sollte vor Beurkundung mit Notariat und Steuerberatung abgestimmt werden.

            Risiken & Vertragsgestaltung

            Was sollte vor der Eintragung geregelt werden?

            01

            Verkauf & Finanzierung

            Eingetragene Rechte können die Beleihbarkeit und den Kreis möglicher Käufer beeinflussen.

            02

            Instandhaltung

            Wer laufende Reparaturen und größere Maßnahmen trägt, sollte vertraglich eindeutig festgelegt werden.

            03

            Auszug & Pflegefall

            Gerade beim Wohnrecht sollte bedacht werden, was gilt, wenn die berechtigte Person dauerhaft nicht mehr selbst dort wohnt.

            04

            Löschung & Abfindung

            Eine spätere Aufgabe des Rechts kann wirtschaftliche und steuerliche Folgen haben und sollte nicht improvisiert werden.

            Welche Gestaltung passt?

            Wann ist Wohnrecht sinnvoll – und wann Nießbrauch?

            Wohnrecht passt eher, wenn …

            das eigene Wohnen im Vordergrund steht

            Typisch ist die selbstgenutzte Wohnung oder das Einfamilienhaus, in dem die übertragende Person weiterhin leben möchte, ohne die wirtschaftliche Nutzung der gesamten Immobilie zu behalten.

            Nießbrauch passt eher, wenn …

            Nutzung und Erträge erhalten bleiben sollen

            Bei vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen kann der Nießbrauch sinnvoller sein, wenn der bisherige Eigentümer auch nach der Übertragung weiterhin die wirtschaftlichen Erträge erhalten soll.

            Häufige Fragen

            FAQ zu Wohnrecht und Nießbrauch

            Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

            Das Wohnungsrecht sichert vor allem die eigene Nutzung als Wohnung. Der Nießbrauch ist umfassender und berechtigt grundsätzlich dazu, die Nutzungen der Immobilie zu ziehen; bei vermieteten Immobilien kann dies insbesondere die Mieteinnahmen umfassen.

            Kann eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkauft werden?

            Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich. Das eingetragene Recht bleibt jedoch je nach Gestaltung und Grundbuchsituation bestehen und beeinflusst regelmäßig Wert, Finanzierung und Käuferkreis.

            Kann ein Wohnrecht vermietet werden?

            Das klassische Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist auf die Nutzung als Wohnung durch den Berechtigten ausgerichtet. Ob und in welchem Umfang eine Überlassung an Dritte zulässig ist, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Beim Nießbrauch ist die wirtschaftliche Nutzung deutlich weiter.

            Wie wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht steuerlich bewertet?

            Für lebenslängliche Nutzungen sieht § 14 BewG grundsätzlich eine Kapitalisierung des Jahreswerts mit einem altersabhängigen Vervielfältiger vor. Weitere Begrenzungen und Bewertungsregeln sind zu beachten.

            Mindert ein Nießbrauch den Verkehrswert?

            Ein Nießbrauch beschränkt die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers und kann den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Die konkrete Wertwirkung hängt vom Inhalt des Rechts, seiner Dauer, den Erträgen, der Kostenverteilung und der Immobilie selbst ab.

            Welche Lösung ist bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus typischerweise flexibler?

            Wenn die übertragende Person die Mieterträge weiterhin erhalten soll, ist der Nießbrauch typischerweise umfassender als ein reines Wohnungsrecht. Die konkrete Gestaltung sollte individuell geprüft werden.

            Immobilie bewerten

            Wie hoch ist der Wert einer belasteten Immobilie?

            Wenn Wohnrecht oder Nießbrauch bei Verkauf, Schenkung, Erbschaft oder Vermögensauseinandersetzung bewertet werden müssen, ist eine objektspezifische Betrachtung erforderlich.

            Zur professionellen Immobilienbewertung

            Erbschaft & Immobilie

            Geerbte Immobilie: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

            Weitere Informationen zu typischen Entscheidungen nach einer Immobilienerbschaft.

            Ratgeber zur geerbten Immobilie lesen

            Immobilienbewertung & Verkauf

            Fragen zu einer Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch?

            Sie möchten wissen, wie ein eingetragenes Recht den Immobilienwert oder einen geplanten Verkauf beeinflusst?

            Schildern Sie uns kurz die Immobilie und die Art des Rechts. Wir prüfen, in welchem Umfang wir Sie bei Bewertung oder Immobilienverkauf unterstützen können.

            Direkt anrufen 02151 6553330

            Unverbindliche Anfrage

              Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zu immobilienbezogenen Bewertungs- und Gestaltungsfragen. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei Übertragungen sollten Vertragsgestaltung und steuerliche Folgen vor Beurkundung mit Notariat und Steuerberatung abgestimmt werden.

              Ablauf eines notariellen Kaufvertrages

              Immobilienkaufvertrag · Notar · Grundbuch

              Immobilienkaufvertrag: Ablauf vom Notartermin bis zur Eigentumsumschreibung

              Wann wird der Kaufpreis gezahlt? Was bedeutet Auflassungsvormerkung? Und wann ist der Käufer tatsächlich Eigentümer? Dieser Ratgeber erklärt den typischen Ablauf eines notariellen Immobilienkaufvertrags Schritt für Schritt.

              Der genaue Vollzug hängt vom konkreten Kaufvertrag, bestehenden Grundbuchbelastungen, Finanzierungen, Genehmigungen sowie den Bearbeitungszeiten von Notariat, Finanzamt, Banken und Grundbuchamt ab.

              Wichtig ist die Trennung zwischen Vertragsschluss, Kaufpreisfälligkeit, wirtschaftlichem Übergang und rechtlichem Eigentumsübergang. Diese Zeitpunkte fallen bei einem Immobilienkauf regelmäßig nicht zusammen.

              Notariell Kaufvertrag wird notariell beurkundet
              Kaufpreis Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung
              Grundbuch Eigentum erst mit Grundbucheintragung

              Notartermin beim Immobilienkaufvertrag in Krefeld
              Vom notariellen Kaufvertrag über die Kaufpreiszahlung bis zur Eintragung im Grundbuch.

              Der Ablauf auf einen Blick

              13 Schritte beim Kaufvertrag einer Immobilie

              Die Reihenfolge bildet einen typischen Vollzug ab. Im Einzelfall können einzelne Schritte parallel laufen, entfallen oder aufgrund besonderer Vertragsregelungen anders ausgestaltet sein.

              Schritt 01

              Notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags

              Ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, bedarf nach § 311b BGB grundsätzlich der notariellen Beurkundung.

              Bei der Beurkundung wird der Inhalt der Niederschrift in Gegenwart des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und unterschrieben. Auch der Notar unterzeichnet die Niederschrift.

              Mit dem wirksamen Vertragsschluss entstehen die vertraglichen Ansprüche und Pflichten. Der Käufer ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht grundbuchrechtlicher Eigentümer.

              Schritt 02

              Nach dem Notartermin beginnt der Vertragsvollzug

              Nach der Beurkundung koordiniert das Notariat die im Vertrag vorgesehenen Vollzugsschritte.

              01

              Vertragsabschriften

              Beteiligte und weitere erforderliche Stellen erhalten die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften.

              02

              Grundbuch

              Die Sicherung des Übereignungsanspruchs durch eine Auflassungsvormerkung wird regelmäßig veranlasst.

              03

              Behörden & Genehmigungen

              Je nach Objekt können Vorkaufsrechte, Zustimmungen oder sonstige Genehmigungen zu prüfen sein.

              04

              Finanzierende Banken

              Bestehende, nicht zu übernehmende Grundpfandrechte werden für die Lastenfreistellung vorbereitet.

              Schritt 03

              Auflassungsvormerkung: Sicherung des Käufers im Grundbuch

              Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung. § 883 BGB schützt den vorgemerkten Anspruch gegenüber späteren Verfügungen, soweit diese den Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden.

              Die Vormerkung macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Sie ist vielmehr eine zentrale Sicherung zwischen Kaufvertragsabschluss und späterer Eigentumsumschreibung.

              Schritt 04

              Lastenfreistellung und bestehende Grundschulden

              Sind im Grundbuch Grundschulden oder andere Belastungen eingetragen, die der Käufer nicht übernehmen soll, muss deren Löschung beziehungsweise Lastenfreistellung für den Vollzug vorbereitet werden.

              Bestehen noch Darlehen des Verkäufers, kann die Gläubigerbank mitteilen, welcher Betrag für die Ablösung und Freigabe erforderlich ist. Der Kaufpreis kann dann nach den notariellen Zahlungsanweisungen teilweise direkt an die Bank und nur mit dem verbleibenden Betrag an den Verkäufer fließen.

              Schritt 05

              Vorkaufsrechte, Zustimmungen und weitere Genehmigungen

              Je nach Grundstück und Vertragsgestaltung können zusätzliche Erklärungen erforderlich sein. Das Notariat prüft, welche Nachweise für den konkreten Vollzug benötigt werden.

              Gemeindliches Vorkaufsrechtsoweit im konkreten Fall ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Betracht kommt
              WEG-Zustimmungwenn eine wirksame Veräußerungsbeschränkung eine Zustimmung verlangt
              Erbbaurechtmögliche Zustimmungserfordernisse nach Vertrag und Grundbuch
              Weitere Genehmigungenabhängig von Objekt, Rechtslage und Vertragsinhalt

              Schritt 06

              Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung

              Der Grundstückskauf wird dem zuständigen Finanzamt angezeigt. Soweit Grunderwerbsteuer anfällt, erhält der Erwerber den entsprechenden Steuerbescheid.

              Für die Eigentumsumschreibung ist nach § 22 GrEStG grundsätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich, sofern keine gesetzliche oder landesrechtliche Ausnahme greift.

              Schritt 07

              Fälligkeitsmitteilung des Notars: Wann muss der Käufer zahlen?

              Der Kaufpreis wird nicht allein deshalb fällig, weil der Notartermin stattgefunden hat. Maßgeblich ist die vertragliche Fälligkeitsregelung.

              Vormerkung

              Die vereinbarte Sicherung des Käufers ist hergestellt.

              Lastenfreistellung

              Erforderliche Löschungs- oder Treuhandunterlagen liegen in geeigneter Form vor.

              Vorkaufsrechte

              Erforderliche Erklärungen oder Fristabläufe sind berücksichtigt.

              Genehmigungen

              Die im Vertrag vorausgesetzten Zustimmungen und Genehmigungen liegen vor.

              Der konkrete Vertrag entscheidet.

              Welche Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sein müssen und welche Zahlungsfrist anschließend gilt, ergibt sich aus dem beurkundeten Kaufvertrag und der Fälligkeitsmitteilung des Notariats.

              Schritt 08

              Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf

              Nach Eintritt der vertraglichen Fälligkeit zahlt der Käufer entsprechend den Zahlungsanweisungen. Dabei sind unterschiedliche Zahlungswege möglich.

              Regelfall

              Zahlung an den Verkäufer

              Wenn keine abzulösenden Belastungen entgegenstehen, wird der Kaufpreis entsprechend dem Vertrag regelmäßig direkt an den Verkäufer gezahlt.

              Lastenfreistellung

              Teilzahlung an Gläubigerbank

              Müssen Verkäuferdarlehen abgelöst werden, kann ein Teilbetrag unmittelbar an die Bank fließen; der verbleibende Betrag geht an den Verkäufer.

              Sonderfall

              Notaranderkonto nur bei Sicherungsinteresse

              Ein Notaranderkonto ist kein Standard-Zahlungsweg. Geld darf der Notar nur zur Verwahrung annehmen, wenn hierfür insbesondere ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht und die gesetzlichen Verwahrungsvoraussetzungen erfüllt sind.

              Schritt 09

              Besitz, Nutzen und Lasten: der wirtschaftliche Übergang

              Der sogenannte wirtschaftliche Übergang wird im Kaufvertrag geregelt. Häufig ist er an die vollständige Kaufpreiszahlung gekoppelt, zwingend ist jedoch allein die konkrete vertragliche Vereinbarung.

              Ab diesem Zeitpunkt können – je nach Vertrag – insbesondere Besitz, Nutzungen wie Mieteinnahmen, laufende Lasten, Verkehrssicherungspflichten und andere wirtschaftliche Risiken auf den Käufer übergehen.

              Bei einem selbstgenutzten oder freien Objekt findet zu diesem Zeitpunkt häufig auch die Schlüsselübergabe statt.

              Schritt 10

              Nachweis der Kaufpreiszahlung

              Für den weiteren Vollzug muss das Notariat entsprechend der im Vertrag vorgesehenen Abwicklung feststellen können, dass die Kaufpreiszahlung beziehungsweise die erforderlichen Ablösezahlungen erfolgt sind.

              Wie dieser Nachweis geführt wird, richtet sich nach Vertrag und Vollzugsabwicklung. Erst wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann die Eigentumsumschreibung weiterbetrieben werden.

              Schritt 11

              Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt

              Sobald die vertraglichen und grundbuchrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Umschreibungsantrag gestellt beziehungsweise vollzogen werden.

              AuflassungEinigung über den Eigentumsübergang
              Eintragungsunterlagenerforderliche Bewilligungen und Anträge
              FinanzamtUnbedenklichkeitsbescheinigung, soweit nach § 22 GrEStG erforderlich
              LastenfreistellungLöschungen bzw. vereinbarte Grundbuchbereinigung

              Schritt 12

              Eigentumsumschreibung: Wann gehört die Immobilie rechtlich dem Käufer?

              Für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind nach § 873 BGB die Einigung des Berechtigten und des Erwerbers sowie die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung über den Eigentumsübergang heißt Auflassung und ist in § 925 BGB geregelt.

              Erst mit der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch ist der rechtliche Eigentumswechsel vollzogen.

              Schritt 13

              Abschluss des notariellen Vollzugs

              Nach erfolgter Eigentumsumschreibung werden die Beteiligten regelmäßig über den Vollzug informiert. Je nach Abwicklung erhalten sie entsprechende Eintragungsnachrichten oder weitere Unterlagen.

              Damit ist der Eigentumswechsel grundbuchrechtlich abgeschlossen. Weitere Pflichten aus dem Kaufvertrag – etwa Nacharbeiten oder besondere Übergabevereinbarungen – können unabhängig davon fortbestehen, wenn sie entsprechend vereinbart wurden.

              Häufige Fragen

              FAQ zum Ablauf eines Immobilienkaufvertrags

              Wann muss der Käufer den Kaufpreis zahlen?

              Die Kaufpreisfälligkeit richtet sich nach dem notariellen Kaufvertrag. Häufig informiert das Notariat nach Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen darüber, dass der Kaufpreis fällig ist und an wen welche Beträge zu zahlen sind.

              Ist der Käufer nach dem Notartermin bereits Eigentümer?

              Nein. Der notarielle Vertrag allein bewirkt noch nicht die Eigentumsumschreibung. Für den Eigentumsübergang sind Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich.

              Was ist die Auflassungsvormerkung?

              Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf spätere Eigentumsübertragung. Sie ist noch nicht mit der Eigentumsumschreibung gleichzusetzen.

              Wird der Kaufpreis immer über ein Notaranderkonto gezahlt?

              Nein. Ein Notaranderkonto ist kein Standardfall. Die notarielle Verwahrung von Geld setzt insbesondere ein berechtigtes Sicherungsinteresse und weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus.

              Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

              Das bestimmt der Kaufvertrag. Häufig liegt die Übergabe im Zusammenhang mit dem vereinbarten wirtschaftlichen Übergang und damit nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

              Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Grundbuchumschreibung?

              Eine feste gesetzliche Gesamtdauer gibt es nicht. Grundbuchbelastungen, Genehmigungen, Finanzamt, Banken und Bearbeitungszeiten können die Dauer beeinflussen.

              Immobilie verkaufen

              Verkaufsprozess vor dem Notartermin richtig vorbereiten

              Unser Leitfaden zum Immobilienverkauf behandelt Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und Kaufpreisverhandlung vor der Beurkundung.

              Leitfaden Immobilienverkauf

              Immobilienwert

              Vor dem Verkauf den Immobilienwert einordnen

              Eine marktgerechte Preisstrategie schafft die Grundlage für einen strukturierten Verkauf bis zum Notartermin.

              Immobilie bewerten

              Immobilienverkauf Krefeld

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              Wir begleiten Eigentümer von der Bewertung und Vermarktung über die Kaufpreisverhandlung bis zur Vorbereitung des Notartermins.

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              Unverbindliche Anfrage

                Hinweis: Der Beitrag beschreibt einen typischen Ablauf eines deutschen Immobilienkaufvertrags und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der konkrete notarielle Kaufvertrag, die Grundbuchsituation und die Umstände des Einzelfalls.

                Kostenlose Immobilienbewertung

                Kostenlose Immobilienbewertung

                Erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung zum möglichen Marktwert Ihrer Immobilie. Die Bewertung dient als erste Orientierung und ersetzt keine fundierte Verkehrswertermittlung.

                1. Adresse der Immobilie

                2. Objektdaten

                3. Zustand und Ausstattung

                4. Modernisierungen

                5. Nutzung und Verkaufsabsicht

                6. Kontaktdaten

                Erfolgreich Immobilie verkaufen

                Ratgeber Immobilienverkauf Krefeld

                Immobilie in Krefeld verkaufen – der Leitfaden für Eigentümer

                Von der ersten Verkaufsentscheidung über die Immobilienbewertung und Vermarktung bis zu Kaufvertrag, Kaufpreiszahlung und Übergabe: Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Schritte beim Immobilienverkauf in Krefeld.

                Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Grundstück: Ein erfolgreicher Verkauf beginnt mit einer realistischen Preisstrategie, vollständigen Unterlagen und einer klaren Planung des gesamten Verkaufsprozesses.

                Als Immobilienmakler in Krefeld begleiten wir Eigentümer bei Bewertung, Vorbereitung, Interessentenprüfung, Verhandlung und Abwicklung bis zum Notartermin.

                10 Schritte vom Verkaufsentschluss bis zur Übergabe
                Krefeld regionale Marktkenntnis und Käuferansprache
                Bewertung marktgerechte Preisfindung vor Vermarktungsstart

                Leitfaden zum erfolgreichen Immobilienverkauf in Krefeld
                Immobilienverkauf in Krefeld strukturiert vorbereiten und professionell umsetzen.

                Der Verkaufsprozess im Überblick

                Die 10 wichtigsten Schritte beim Immobilienverkauf

                Nutzen Sie die Übersicht als Checkliste oder springen Sie direkt zu dem Thema, das für Ihren aktuellen Verkaufsstand relevant ist.

                Schritt 01

                Die Verkaufsentscheidung: Ziel, Zeitpunkt und Strategie klären

                Bevor Sie Ihre Immobilie in Krefeld verkaufen, sollte feststehen, welches Ziel Sie mit dem Verkauf verfolgen. Ein geplanter Umzug, eine Erbschaft, die Verkleinerung im Alter, eine Trennung oder eine wirtschaftliche Entscheidung können unterschiedliche Zeitpläne und Prioritäten erfordern.

                Wichtig ist insbesondere, ob ein möglichst schneller Verkauf, maximale Diskretion, ein bestimmter Übergabetermin oder die bestmögliche Positionierung am Markt im Vordergrund steht. Daraus ergibt sich die weitere Verkaufsstrategie.

                Schritt 02

                Immobilienverkauf vorbereiten: Welche Unterlagen werden benötigt?

                Fehlende Unterlagen führen häufig zu Rückfragen von Käufern, Banken oder Notariat. Eine frühzeitige Zusammenstellung beschleunigt die Vermarktung und schafft Vertrauen.

                Grundlegende Objektunterlagen

                • aktueller Grundbuchauszug bzw. Angaben zum Grundbuch
                • Flurkarte / Lageplan
                • Grundrisse und Bauunterlagen, soweit vorhanden
                • Wohn- und Nutzflächenberechnung
                • Energieausweis, soweit gesetzlich erforderlich

                Bei Eigentumswohnungen

                • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
                • Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen
                • Protokolle der Eigentümerversammlungen
                • Angaben zur Erhaltungsrücklage
                • Informationen zu beschlossenen Maßnahmen

                Bei vermieteten Immobilien

                • Mietverträge und Nachträge
                • aktuelle Nettokaltmieten
                • Angaben zu Mietkautionen
                • Betriebskostenabrechnungen
                • relevante Modernisierungen oder Vereinbarungen

                Schritt 03

                Immobilie in Krefeld realistisch bewerten

                Der Angebotspreis gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im gesamten Verkaufsprozess. Ein zu hoher Einstiegspreis kann die Vermarktungsdauer verlängern und später zu Preisreduzierungen führen. Ein zu niedriger Preis verschenkt möglicherweise Marktpotenzial.

                Für die Preisfindung sind nicht nur Wohnfläche und Baujahr relevant. Mikrolage, Grundstück, Zustand, energetische Qualität, Modernisierungen, Grundriss, Vermietungssituation und die aktuelle Nachfrage im jeweiligen Krefelder Teilmarkt müssen gemeinsam betrachtet werden.

                Immobilienbewertung anfragen

                Schritt 04

                Professionelle Präsentation: Fotos, Grundrisse und Exposé

                Kaufinteressenten treffen bereits anhand der Online-Präsentation eine erste Vorauswahl. Gute Objektfotos und ein nachvollziehbares Exposé sind deshalb kein Nebenthema, sondern ein wesentlicher Teil der Verkaufsstrategie.

                01

                Objekt vorbereiten

                Kleine Mängel beseitigen, Räume aufräumen, persönliche Gegenstände reduzieren und Außenbereiche pflegen.

                02

                Immobilie fotografieren

                Helle, realistische und professionell komponierte Bilder vermitteln Raumwirkung und Zustand deutlich besser.

                03

                Exposé strukturieren

                Objektdaten, Grundrisse, Lage, Ausstattung, Energieangaben und Besonderheiten verständlich und vollständig darstellen.

                Schritt 05

                Immobilie in Krefeld vermarkten: öffentlich, diskret oder kombiniert?

                Die richtige Vermarktung hängt von Objektart, Zielgruppe und gewünschter Diskretion ab. Nicht jede Immobilie sollte identisch angeboten werden.

                01

                Immobilienportale

                Große Reichweite für Häuser, Wohnungen und viele klassische Verkaufsobjekte.

                02

                Vorgemerkte Käufer

                Direkte Ansprache qualifizierter Interessenten kann die Vermarktung ergänzen oder diskreter gestalten.

                03

                Off-Market

                Bei sensiblen oder besonderen Immobilien kann eine gezielte, nicht öffentliche Käuferansprache sinnvoll sein.

                04

                Regionale Präsenz

                Lokale Marktkenntnis hilft dabei, Objekt, Preis und Ansprache auf die tatsächliche Nachfrage in Krefeld abzustimmen.

                Schritt 06

                Besichtigungen organisieren und Interessenten qualifizieren

                Besichtigungen sollten nicht nur möglichst zahlreich, sondern sinnvoll vorbereitet sein. Vorabinformationen zu Kaufinteresse, Finanzierungsrahmen und gewünschter Nutzung helfen, unnötige Termine zu reduzieren.

                Bei der Besichtigung sollten wesentliche Fragen offen beantwortet werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, sensible Objekt- und Eigentümerinformationen nur in dem Umfang herauszugeben, der für den jeweiligen Stand des Verkaufs tatsächlich erforderlich ist.

                Schritt 07

                Kaufpreis verhandeln – mit Fakten statt Bauchgefühl

                Kaufpreisverhandlungen sollten auf der zuvor festgelegten Preisstrategie und den tatsächlichen Objekteigenschaften beruhen. Entscheidend ist nicht allein der höchste genannte Preis, sondern auch die Umsetzbarkeit des Angebots.

                Kaufpreis Ist das Angebot im Verhältnis zu Marktwert und Verkaufsziel angemessen?
                Finanzierung Ist die Kaufpreisfinanzierung plausibel und ausreichend vorbereitet?
                Zeitplan Passen Notartermin, Kaufpreisfälligkeit und Übergabewunsch zusammen?
                Nebenabreden Inventar, Räumung, Übergabe und sonstige Vereinbarungen eindeutig klären.

                Notartermin beim Immobilienverkauf in Krefeld

                Schritt 08

                Notartermin und Immobilienkaufvertrag

                Ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Kaufvertragsentwurf sollte deshalb rechtzeitig geprüft und offene Punkte vor dem Beurkundungstermin geklärt werden.

                Nach der Beurkundung folgen weitere Vollzugsschritte. Die Kaufpreiszahlung erfolgt regelmäßig erst nach Mitteilung der vertraglich vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen. Eigentümer wird die Käuferseite erst mit der Eintragung im Grundbuch.

                Mehr zum Ablauf des notariellen Kaufvertrags

                Schritt 09

                Immobilienübergabe sauber dokumentieren

                Der wirtschaftliche Übergang wird im Kaufvertrag geregelt und ist von der späteren Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu unterscheiden. Für die praktische Übergabe sollte ein schriftliches Protokoll erstellt werden.

                ZählerständeStrom, Gas, Wasser und gegebenenfalls weitere Verbrauchszähler dokumentieren.
                SchlüsselAnzahl und Art sämtlicher übergebener Schlüssel festhalten.
                ZustandBesonderheiten oder vereinbarte Restarbeiten schriftlich dokumentieren.
                UnterlagenVerbleibende Objektunterlagen geordnet an die Käuferseite übergeben.

                Schritt 10

                Steuern und finanzielle Fragen vor dem Verkauf prüfen

                Bei privaten Immobilienverkäufen kann ein Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerpflichtig sein. Das Einkommensteuergesetz sieht insbesondere für Grundstücksverkäufe innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Regeln zu privaten Veräußerungsgeschäften vor; zugleich bestehen gesetzliche Ausnahmen, unter anderem bei bestimmten Eigennutzungsfällen.

                Daneben können bestehende Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Lastenfreistellung oder besondere erbrechtliche Konstellationen den wirtschaftlichen Ablauf beeinflussen. Steuerliche und rechtliche Einzelfragen sollten frühzeitig mit Steuerberatung, Rechtsberatung oder Notariat geklärt werden.

                Ratgeber zu geerbten Immobilien

                Fazit

                Immobilie in Krefeld erfolgreich verkaufen: Vorbereitung entscheidet

                Ein guter Immobilienverkauf entsteht nicht erst beim Notartermin. Er beginnt mit einer belastbaren Bewertung, vollständigen Unterlagen und einer Vermarktungsstrategie, die zu Objekt, Lage und Zielgruppe passt.

                Wer Preis, Interessentenprüfung, Verhandlung und Abwicklung strukturiert vorbereitet, reduziert Risiken und schafft bessere Voraussetzungen für einen verlässlichen Verkaufsabschluss.

                Häufige Fragen

                FAQ zum Immobilienverkauf in Krefeld

                Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Krefeld?

                Die Dauer hängt unter anderem von Objektart, Lage, Angebotspreis, Unterlagenlage, Nachfrage und Finanzierung der Käuferseite ab. Ein realistischer Preis und vollständige Unterlagen können den Prozess deutlich erleichtern.

                Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

                Typischerweise werden unter anderem Grundbuchangaben, Grundrisse, Flächenangaben, Energieausweis und je nach Objekt weitere Unterlagen benötigt. Bei Eigentumswohnungen und vermieteten Immobilien kommen zusätzliche Dokumente hinzu.

                Warum sollte die Immobilie vor der Vermarktung bewertet werden?

                Eine marktgerechte Bewertung schafft die Grundlage für eine belastbare Angebotspreisstrategie. Sie hilft, Überpreisung ebenso zu vermeiden wie einen unnötig niedrigen Verkaufsansatz.

                Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?

                Rechtlicher Eigentümer wird die Käuferseite erst mit der Eintragung im Grundbuch. Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung sind dabei voneinander zu unterscheidende Schritte.

                Kann beim Immobilienverkauf Einkommensteuer anfallen?

                Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein privater Immobilienverkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerlich relevant sein. Ob dies im Einzelfall gilt, hängt insbesondere von Erwerbszeitpunkt und Nutzung ab und sollte individuell geprüft werden.

                Immobilienverkauf Krefeld

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                  Immobilienprojekte

                  Projektvertrieb · Wohnungsprivatisierung · Kapitalanlagen

                  Immobilienprojekte in Düsseldorf – Wohnungsprivatisierung & Projektvertrieb

                  VDB Immobilien begleitet Eigentümer und Investoren bei der Aufteilung, Privatisierung und dem Einzelvertrieb größerer Wohnungsbestände – mit besonderem Schwerpunkt auf Eigentumswohnungen und Kapitalanlagen in Düsseldorf.

                  Von der strategischen Vertriebsplanung über die zielgruppengerechte Ansprache bis zum Verkauf einzelner Einheiten verbinden wir Immobilienbewertung, Vermarktung und persönliche Käuferbetreuung in einem strukturierten Prozess.

                  Ein besonderer Fokus liegt auf der fairen Begleitung bestehender Mieter. Wo ein Erwerb der eigenen Wohnung sinnvoll und gewünscht ist, erklären wir den Ablauf verständlich und unterstützen bei der Vorbereitung einer passenden Finanzierung.

                  Wohnungsprivatisierung Aufteilung und Einzelvertrieb von Wohnungsbeständen
                  Kapitalanlagen vermietete und ausgewählte bezugsfreie Einheiten
                  Mieterorientiert transparent, fair und ohne Verkaufsdruck

                  Spezialisierter Immobilienvertrieb

                  Wohnanlagen aufteilen und Eigentumswohnungen erfolgreich vermarkten

                  Die Vermarktung größerer Wohnungsbestände unterscheidet sich deutlich vom Verkauf eines einzelnen Hauses oder einer einzelnen Wohnung. Jede Einheit benötigt eine eigene Preis- und Zielgruppenstrategie, während gleichzeitig das Gesamtprojekt konsistent geführt werden muss.

                  Strategie

                  Aufteilung & Privatisierung

                  Strukturierung des Vertriebs von Wohnungsbeständen mit klarer Zuordnung einzelner Einheiten, Zielgruppen und Vermarktungsphasen.

                  Bewertung

                  Einzelpreise marktgerecht ableiten

                  Objekt- und einheitsbezogene Einordnung unter Berücksichtigung von Lage, Größe, Zustand, Vermietung und Besonderheiten.

                  Vertrieb

                  Eigennutzer & Kapitalanleger erreichen

                  Unterschiedliche Käufergruppen werden mit passenden Informationen und einer differenzierten Argumentation angesprochen.

                  Menschen und Investmentziele im Blick

                  Mieter, Eigennutzer und Kapitalanleger individuell begleiten

                  Ein erfolgreicher Projektvertrieb berücksichtigt, dass bestehende Mieter, Eigennutzer und Kapitalanleger unterschiedliche Fragen, Erwartungen und Entscheidungsgrundlagen haben.

                  01

                  Bestehende Mieter

                  Respektvolle Information, transparente Kommunikation und Beratung ohne Verkaufsdruck.

                  02

                  Eigennutzer

                  Verständliche Begleitung beim Weg in die eigene Wohnung – von der Auswahl bis zur Finanzierungsvorbereitung.

                  03

                  Kapitalanleger

                  Einordnung von Vermietung, Kaufpreis, Objektqualität und langfristiger Nutzbarkeit als Grundlage der Investitionsentscheidung.

                  04

                  Eigentümer & Investoren

                  Klare Vertriebssteuerung, nachvollziehbare Prozesse und laufende Übersicht über Reservierungen und Verkäufe.

                  Ausgewählte Wohnungsbestände

                  Immobilienprojekte in Düsseldorf und weitere Vertriebsprojekte

                  Der ursprüngliche Projektbestand umfasst zahlreiche Wohnungen in Düsseldorf sowie weitere Objekte in Essen. Statt einer mehrere tausend Pixel hohen Gesamttabelle werden die Projekte jetzt übersichtlich nach Standort gegliedert. Die Einzeldaten bleiben jeweils aufklappbar erhalten.

                  Immobilienprojekt Heinrichstraße 115 + 117 in Düsseldorf
                  Düsseldorf

                  Heinrichstraße 115 + 117

                  24 Einträge im Projektbestand
                  5 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Heinrichstraße 115 – Soutterain links 31,71 m² 133.182,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – Soutterain rechts 33,39 m² 140.238,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – Erdgeschoss links 74,50 m² 312.900,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – Erdgeschoss rechts 74,50 m² Verkauft
                  Heinrichstraße 115 – 1. Obergeschoss links 81,00 m² 340.200,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – 1. Obergeschoss rechts 80,00 m² Verkauft
                  Heinrichstraße 115 – 2. Obergeschoss links 81,00 m² 340.200,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – 2. Obergeschoss rechts 81,00 m² 364.000,00 € Bezugsfrei/Kernsaniert
                  Heinrichstraße 115 – 3. Obergeschoss links 81,00 m² 340.200,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – 3. Obergeschoss rechts 81,00 m² Verkauft
                  Heinrichstraße 115 – 4. Obergeschoss links 64,00 m² 268.800,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 115 – 4. Obergeschoss rechts 101,00 m² 424.200,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – Erdgeschoss links 57,00 m² 239.000,00 € Bezugsfrei/Kernsaniert
                  Heinrichstraße 117 – Erdgeschoss rechts 67,00 m² Verkauft
                  Heinrichstraße 117 – 1. Obergeschoss links 85,00 m² 357.000,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – 1. Obergeschoss rechts 85,00 m² 357.000,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – 2. Obergeschoss links 85,00 m² 357.000,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – 2. Obergeschoss rechts 85,00 m² 357.000,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – 3. Obergeschoss links 85,00 m² Verkauft
                  Heinrichstraße 117 – 3. Obergeschoss rechts 85,00 m² 357.000,00 € Vermietet
                  Heinrichstraße 117 – 4. Obergeschoss links 85,00 m² 364.000,00 € Bezugsfrei/Kernsaniert
                  Heinrichstraße 117 – 4. Obergeschoss rechts 85,00 m² 357.000,00 € Bezugsfrei
                  Heinrichstraße 117 – 5. Obergeschoss 120,00 m² 504.000,00 € Penthouse
                  Heinrichstraße 117 – Garagen 1-7 18000,00 m² 126.000,00 €
                  Düsseldorf

                  Bogenstraße 12

                  7 Einträge im Projektbestand
                  2 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Bogenstraße 12 – Erdgeschoss links (Gartenanteil) 50,51 m² Verkauft
                  Bogenstraße 12 – Erdgeschoss rechts 36,86 m² 162.184,00 € Vermietet
                  Bogenstraße 12 – 1. Obergeschoss 94,76 m² 416.944,00 € Vermietet
                  Bogenstraße 12 – 2. Obergeschoss 96,01 m² 472.000,00 € Bezugsfrei/Kernsaniert
                  Bogenstraße 12 – 3. Obergeschoss 96,01 m² 422.444,00 € Vermietet
                  Bogenstraße 12 – 4. Obergeschoss 95,92 m² Verkauft
                  Bogenstraße 12 – Dachgeschoss 87,57 m² 385.308,00 € Vermietet
                  Immobilienprojekt Schloßstraße 60 in Düsseldorf
                  Düsseldorf

                  Schloßstraße 60

                  11 Einträge im Projektbestand
                  3 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Schloßstraße 60 – Ladenlokal EG links 53,31 m² 229.233,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung EG.li 59,48 m² 255.764,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung I OG.li 44,50 m² 191.350,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung I OG.re 64,60 m² 277.780,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung II OG.li 64,60 m² Verkauft
                  Schloßstraße 60 – Wohnung II OG.re 44,50 m² Verkauft
                  Schloßstraße 60 – Wohnung III OG.li 64,60 m² 277.780,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung III OG.re 44,50 m² 191.350,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung IV OG.li 66,44 m² 191.350,00 € Vermietet
                  Schloßstraße 60 – Wohnung IV OG.re 44,50 m² Verkauft
                  Schloßstraße 60 – Wohnung V OG. 84,00 m² 361.200,00 € Vermietet
                  Düsseldorf

                  Degerstraße 60

                  12 Einträge im Projektbestand
                  4 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Degerstraße 60 – Wohnung EG. Aptm. 30,00 m² 132.000,00 € Vermietet
                  Degerstraße 60 – Wohnung EG rechts 105,00 m² 462.000,00 € Vermietet
                  Degerstraße 60 – Wohnung 1 OG links 76,00 m² Verkauft
                  Degerstraße 60 – Wohnung 1 OG rechts 76,00 m² 334.400,00 € Vermietet
                  Degerstraße 60 – Wohnung 2 OG links 76,00 m² 334.400,00 € Vermietet
                  Degerstraße 60 – Wohnung 2 OG rechts 76,00 m² Verkauft
                  Degerstraße 60 – Wohnung 3 OG links 76,00 m² Verkauft
                  Degerstraße 60 – Wohnung 3 OG rechts 76,00 m² Verkauft
                  Degerstraße 60 – Wohnung 4 OG 124,00 m² 530.000,00 € Vermietet
                  Degerstraße 60 – Wohnung DG links 40,34 m² 177.496,00 € Reserviert
                  Degerstraße 60 – Wohnung DG rechts 38,68 m² 170.192,00 € Reserviert
                  Degerstraße 60 – Sondernutzungsrechte 1-3 54.000,00 €
                  Düsseldorf

                  Hoffeldstraße 45a

                  14 Einträge im Projektbestand
                  2 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 1 OG rechts 58,97 m² 250.000,00 € Reserviert
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 1 OG links 58,99 m² Verkauft
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 2 OG rechts 58,97 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 2 OG links 58,99 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 3 OG rechts 58,97 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 3 OG links 58,99 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 4 OG rechts 58,97 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 4 OG links 58,99 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 5 OG rechts 58,97 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 5 OG links 58,99 m² 259.000,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 6 OG rechts 44,06 m² 193.864,00 € Vermietet
                  Hoffeldstraße 45a – Wohnung 6 OG links 42,89 m² Verkauft
                  Hoffeldstraße 45a – Garagen 1-7
                  Hoffeldstraße 45a – Garage 13 vorne
                  Düsseldorf

                  Dreifaltigkeitsstraße 6 + 8

                  16 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – EG links 29,00 m² 118.900,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – EG rechts 58,00 m² 237.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – 1. OG 97,00 m² 388.000,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – 2. OG li 55,00 m² 225.500,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – 2. OG re 52,00 m² 213.200,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – 3. OG li 50,00 m² 205.000,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 6 – 3. OG re 68,00 m² 278.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – EG links 42,00 m² 172.200,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – EG rechts 49,00 m² 205.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 1. OG li 48,00 m² 196.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 1. OG re 77,00 m² 315.700,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 2. OG li 48,00 m² 196.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 2. OG re 69,00 m² 282.900,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 3. OG li 48,00 m² 196.800,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – 3. OG re 69,00 m² 282.900,00 € Vermietet
                  Dreifaltigkeitsstraße 8 – Hofhaus 63,00 m² 264.600,00 € Vermietet
                  Düsseldorf

                  Engerstraße 27

                  10 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Engerstraße 27 – Soutterain 96,70 m² 415.810,00 € mit Garten
                  Engerstraße 27 – Erdgeschoss rechts 59,70 m² 256.710,00 € Bezugsfrei
                  Engerstraße 27 – Erdgeschoss links 64,50 m² 277.350,00 € Vermietet
                  Engerstraße 27 – 1. OG rechts 62,90 m² 270.470,00 € Vermietet
                  Engerstraße 27 – 1. OG links 59,20 m² 254.560,00 € Bezugsfrei
                  Engerstraße 27 – 2. OG rechts 67,50 m² 290.250,00 € Vermietet
                  Engerstraße 27 – 2. OG links 66,90 m² 287.670,00 € Bezugsfrei
                  Engerstraße 27 – Dachg. Links 54,50 m² 239.000,00 € Bezugsfrei
                  Engerstraße 27 – Dachg. rechts 49,82 m² 214.226,00 € Bezugsfrei
                  Engerstraße 27 – Dachboden 95,00 m² 76.000,00 € Bezugsfrei
                  Düsseldorf

                  Mühlenbroicher Weg 145 + 147

                  12 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – EG links 61,32 m² 239.148,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – EG rechts 92,37 m² 360.243,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 1.OG links 61,32 m² 239.148,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 1.OG rechts 92,37 m² 360.243,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 2.OG links 45,75 m² 178.425,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 2.OG rechts 98,11 m² 382.629,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – EG links 54,64 m² 213.096,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – EG rechts 54,64 m² 213.096,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 1.OG links 54,64 m² 213.096,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 1.OG rechts 54,64 m² 213.096,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 2.OG links 50,10 m² 195.390,00 € Vermietet
                  Mühlenbroicher Weg 145 und 147 – 2.OG rechts 51,26 m² 199.914,00 € Vermietet
                  Düsseldorf

                  Kettwiger Straße 8

                  10 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung UG links 50,00 m² 210.000,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung UG rechts 54,00 m² 232.200,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung EG links 54,00 m² 226.800,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung EG rechts 57,00 m² 239.400,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 1.OG links 54,00 m² 226.800,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 1.OG rechts 56,00 m² 235.200,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 2.OG links 54,00 m² 226.800,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 2.OG rechts 56,00 m² 235.200,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 3.OG links 54,00 m² 226.800,00 € Vermietet
                  Kettwiger Str. 8 – Wohnung 3.OG rechts 56,00 m² 235.200,00 € Vermietet
                  Essen

                  Drostenbusch 97–101

                  14 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Drostenbusch – EG – Haus 97 98,00 m² 191.100,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 1 OG l -Haus 97 40,00 m² 78.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 1 OG r – Haus 97 59,00 m² 115.050,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 2 OG – Haus 97 91,00 m² 177.450,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – EG l – Haus 99 60,00 m² 117.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – EG r – Haus 99 58,00 m² 113.100,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 1 OG – Haus 99 124,00 m² 241.800,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 2 OG – Haus 99 124,00 m² 241.800,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – EG – Haus 101 20,82 m² 62.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – EG r – Haus 101 80,00 m² 156.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 1 OG l -Haus 101 60,00 m² 117.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 1 OG r 40,00 m² 78.000,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – 2 OG 88,00 m² 171.600,00 € Vermietet
                  Drostenbusch – Gewerbe EG links Haus 101 23,00 m² 62.000,00 € Vermietet
                  Essen

                  Amixstraße

                  12 Einträge im Projektbestand
                  0 als verkauft gekennzeichnet

                  Einheiten & Status anzeigen
                  Einheit Fläche Kaufpreis Status / Bemerkung
                  Amixstraße – EG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – EG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 1. OG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 1. OG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 2. OG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 2. OG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – EG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – EG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 1 OG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 1 OG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 2 OG rechts 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Amixstraße – 2 OG links 45,95 m² 82.710,00 € Vermietet
                  Hinweis zu Verfügbarkeit und Preisen

                  Die Projektübersicht bildet die im bisherigen Seiteninhalt hinterlegten Einheiten, Kaufpreise und Statusangaben strukturiert ab. Verfügbarkeit und Konditionen können sich ändern. Maßgeblich ist die individuelle Bestätigung durch VDB Immobilien.

                  Strukturierter Projektvertrieb

                  So begleiten wir die Privatisierung eines Wohnungsbestands

                  01

                  Bestandsanalyse

                  Einheiten, Vermietung, Zustand, Unterlagen und vertriebliche Ausgangslage werden strukturiert erfasst.

                  02

                  Preis- & Vertriebsstrategie

                  Für die einzelnen Wohnungen werden Positionierung, Zielgruppen und ein nachvollziehbarer Vermarktungsplan entwickelt.

                  03

                  Mieter- & Käuferansprache

                  Kommunikation und Beratung werden auf die jeweilige Situation von Mietern, Eigennutzern und Anlegern abgestimmt.

                  04

                  Verkauf & Steuerung

                  Reservierungen, Kaufpreisverhandlungen, Finanzierungsabstimmung und Notartermine werden projektbezogen koordiniert.

                  Immobilienvertrieb mit Haltung

                  Klar. Fair. Verlässlich.

                  Erfolgreiche Wohnungsprivatisierung benötigt eine Balance zwischen wirtschaftlichen Zielen des Eigentümers und einem respektvollen Umgang mit den Menschen, die in den Immobilien leben.

                  Deshalb setzen wir auf verständliche Informationen, persönliche Ansprechpartner und transparente Abläufe statt auf pauschalen Verkaufsdruck.

                  Häufige Fragen

                  Fragen zu Aufteilung, Privatisierung und Projektvertrieb

                  Was bedeutet Wohnungsprivatisierung?

                  Bei der Wohnungsprivatisierung werden Wohnungen aus einem größeren Bestand einzeln als Wohnungseigentum vermarktet. Je nach Ausgangslage kann dies bestehende oder neu geschaffene Wohnungseigentumseinheiten betreffen.

                  Wer kommt als Käufer der einzelnen Wohnungen infrage?

                  Je nach Einheit und Vermietungsstatus kommen bestehende Mieter, Eigennutzer und Kapitalanleger als unterschiedliche Zielgruppen infrage.

                  Wie werden bestehende Mieter im Verkaufsprozess begleitet?

                  Wir legen Wert auf eine respektvolle und transparente Kommunikation. Bestehende Rechte werden nicht durch Verkaufsdruck ersetzt; Entscheidungen sollen verständlich und eigenständig getroffen werden können.

                  Übernehmen Sie auch die Vermarktung größerer Wohnungsbestände?

                  Ja. Der Projektvertrieb größerer Wohnungsbestände und die Einzelvermarktung von Eigentumswohnungen gehören zu den Schwerpunkten der Seite und des dargestellten Leistungsbereichs.

                  Projektvertrieb & Wohnungsprivatisierung

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                  Sie planen die Aufteilung, Privatisierung oder Vermarktung eines größeren Wohnungsbestands?

                  Schildern Sie uns kurz Standort, Größenordnung und Ausgangssituation. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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