Wohnrecht / Wohnungsrecht
Was bedeutet ein Wohnrecht bei einer Immobilie?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist meist vom Wohnrecht die Rede. Rechtlich wird ein entsprechendes dingliches Recht häufig als Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ausgestaltet. Es berechtigt dazu, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen.
Typisch ist die Übertragung eines Hauses auf Kinder, während sich die Eltern das lebenslange Wohnen in der Immobilie vorbehalten. Eigentum und Nutzung werden dadurch voneinander getrennt: Das Kind kann bereits Eigentümer sein, während die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen dürfen.
Wie weit das Recht reicht, welche Räume umfasst sind und welche Kosten übernommen werden, sollte im Übertragungsvertrag eindeutig geregelt werden. Für die dingliche Absicherung wird das Recht im Grundbuch eingetragen.